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§1 Geltung der Bedingungen:
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware aus der ersten Bestellung oder unserer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen von Kunden unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen; diese gelten auch dann nicht, wenn die Firma PC & Internetservice nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma PC & Internetservice diese schriftlich bestätigt. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der Firma PC & Internetservice, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren. §2 Vertragsabschluß:
1. Angebote sind - auch bezüglich Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.
2. Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung des Verkäufers.
3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. §3 Preise, Preisänderungen:
1. Alle angegbenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Der Kunde trägt die Fracht - und Versicherungskosten.
2. Die Preise schließen die Verpackung ein.
3. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und /oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. §4 Lieferzeiten:
Bei Lieferverzögerungen, die vom Verkäufer zu vertreten sind, beträgt die vom Käufer zu setzende Nachfrist zwei Wochen, die Nachsetzungsfrist beginnt mit Eingang beim Verkäufer. §5 Versand und Gefahrenübergang:
1. Erfüllungsort ist München.
2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. §6 Gewährleistung:
1. Ist der Liefergegenstand schadhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikation - oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl, unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Datum des Gefahrenüberganges.
3. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer den Liefergegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Rechnungskopie an den Verkäufer zurück zu senden. Ein Verstoß gegen die bevorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.
4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5. Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des Liefergegenstandes beruhen, kann der Verkäufer eine Aufwandgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet.
6. Die Verpackung ist Bestandteil der Lieferung und muß bei Gewährleistungsansprüchen zusammen mit der reklamierten Ware dem Verkäufer übergeben werden. Ohne die Verpackung erlischt die Gewährleistungsfrist und - Garantie. Die Verpackung ist zwingend erforderlich, weil der Verkäufer sonst selbst die beanstandete Ware bei seinem Lieferanten nicht reklamieren kann. §7 Haftungsbegrenzung:
1. Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, insbesonders wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
2. Der Schadensanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Liefergegenstand, Mängelfolgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen.
3. Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.
4. Für Software und Daten wird keine Gewährleistung eingegangen. Vielmehr gilt hier ein Haftungsausschluß, da Daten auch durch Hardware - oder Bedienungsfehler des Kunden/Auftraggebers zerstört werden können. Der Käufer/Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich. §8 Eigentumsvorbehalt:
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
2. Bei Zugriffen dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag. §9 Zahlung:
1. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Verkäufer oder auf ein von diesem angegebenes Bankkonto erfolgen.
2. Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3. Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen (Serviceleistungen, Reparaturen usw.) sind sofort und ohne Abzug zahlbar.
4. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. §10 Geheimhaltung, Datenschutz, Datenverarbeitung:
1. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der Servicetechniker in dem durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen Daten erhebt, verarbeitet und nutzt, (Bestandsdaten) die für die Begründung und Änderung der Kundenverträge erforderlich sind. Dazu gehören z.B. Name, Anschrift und Geburtsdatum. Das Geburtsdatum wird zur sicheren Unterscheidung namensgleicher oder ähnlicher Kunden (Personen) benötigt.
2. Soweit sich der Servicetechniker dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Servicetechniker berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.
3. Der Servicetechniker steht dafür ein, dass alle Personen, die durch den Servicetechniker mit der Abwicklung von Leistungen betraut werden, die datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
4. Kundenspezifische Daten, die dem Servicetechniker oder einem unserer Mitarbeiter bekannt werden, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeben.
§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit:
1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt deutsches Recht.
2. Soweit der Käufer Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.
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